Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen

Förder­schulen

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können, wenn ihre Eltern dies wünschen, auch an Förderschulen lernen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schulaufsicht einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt hat.

Auch über den Besuch von Förderschulen können bei entsprechenden Leistungen grundsätzlich alle Schulabschlüsse erworben werden – wobei gegebenenfalls Schulwechsel erforderlich sind. Allerdings gibt es Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer geistigen Behinderung oder einer Lern- und Entwicklungsstörung nicht in der Lage sind, die in den Lehrplänen formulierten Ziele zu erreichen, die also nicht „zielgleich“ unterrichtet werden können. Diese Schülerinnen und Schüler werden „zieldifferent“ unterrichtet. Grundlage für diese „zieldifferente“ Förderung sind individuelle Förderpläne, die von den Lehrkräften für diese Schülerinnen und Schüler erstellt werden und sich an den Vorgaben für die allgemeinen Schulen orientieren.

Förderschulen sind gegliedert in sieben Förderschwerpunkte, die zum Teil auch im Verbund geführt werden können:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sehen
  • Hören und Kommunikation
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung.

Das Angebot der Förderschulen reicht von der pädagogischen Frühförderung bis zur beruflichen Bildung: Kinder mit einer Hör- oder Sehschädigung werden auf Antrag der Eltern in die pädagogische Frühförderung aufgenommen. Diese wird an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen (SE) sowie Hören und Kommunikation (HK) angeboten (frühkindliche Förderung ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Haus­früherziehung frühestens ab dem 4. Lebensjahr).

Die Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung) gliedern sich vorwiegend in die Schulstufen Primarstufe und Sekundarstufe I, diese Schulen werden oftmals auch schulstufenübergreifend geführt. Für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen (LE) sowie Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) gibt es darüber hinaus 18 Berufskollegs als Förderschulen, davon 15 in privater Trägerschaft. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bietet ein Berufskolleg als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen (SE) an.

Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) werden schulstufenübergreifend geführt und bedienen die Schulstufen Primarstufe, Sekundarstufe I sowie die Berufspraxisstufe, die maximal bis zum Schuljahr besucht werden kann, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird. Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KME) werden schulstufenübergreifend geführt; sie umfassen die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Die Anna-Freud-Schule in Köln in Trägerschaft des Landschaftsverbands Rheinland ist eine Förderschule mit gymnasialer Oberstufe, die einzige in Nordrhein-Westfalen.

Foto: Christof Wolff

 

© MSB 08/2021